01Behördenschreiben und Formularbriefe vorformulierenStandesamt, Krankenkasse, Rentenversicherung. Aus Stichpunkten wird ein sauberer Brief.Zahlen, Aktenzeichen und Fristen immer selbst gegenlesen.
02Gesprächsnotiz nach dem Trauergespräch diktierenSprechen statt tippen. Die Notiz ist fertig, bevor Sie im Auto sitzen.Lokale oder vertraglich abgesicherte Lösung wählen, es geht um Familiendaten.
03Kostenvoranschlag in verständliche Sprache übersetzenAus Positionsnummern wird ein Text, den auch die 84-jährige Witwe versteht.Preise nie vom Modell rechnen lassen, nur formulieren lassen.
04Alte Fotos restaurieren, entrauschen, schärfenDas zerknickte Schwarzweißbild wird für Trauerfeier und Gedenkseite brauchbar.Kolorieren nur nach Rückfrage. Die Familie erinnert Farben, das Modell rät sie.
05Eigene Dokumente durchsuchbar machenFriedhofssatzungen, Grabnutzungsrechte, Rahmenverträge in Sekunden auffindbar.Trefferstelle immer im Originaldokument nachschlagen.
06Friedhofssatzung oder Landesbestattungsgesetz zusammenfassenSchneller Überblick über Fristen, Sargpflicht, Grabarten je Kommune.Bestattungsrecht ist Landesrecht und ändert sich. Immer gegen die Quelle prüfen.
07Leistungsbeschreibungen im Angebot vereinheitlichenAlle Angebote klingen nach einem Haus, nicht nach vier Mitarbeitenden.Einmal sauber festlegen, dann als Vorlage nutzen statt jedes Mal neu erzeugen.
08Überführungen und Touren vorplanenReihenfolge, Fahrzeiten, Doppelbelegungen im Blick, bevor der Tag beginnt.Der Plan ist ein Vorschlag. Die Disposition bleibt beim Menschen.
09Rechnungs- und Mahnschreiben entwerfenFreundlich im Ton, klar in der Sache. Gerade bei Zahlungsverzug in Trauerfällen heikel.Rechtliche Formulierungen zur Verzugspauschale nicht ungeprüft übernehmen.
10Vorentwurf für fremdsprachige FamilienTürkisch, Polnisch, Ukrainisch, Arabisch. Ein erster verständlicher Ablaufplan.Bei rituellen Vorgaben immer eine muttersprachliche Person gegenlesen lassen.
11Einarbeitungsmaterial und Checklisten erzeugenWas am ersten Tag zu tun ist, endlich schriftlich statt im Kopf des Seniorchefs.Einmal von einer erfahrenen Fachkraft prüfen lassen, sonst zementiert sich ein Fehler.
12Protokoll und Aufgabenliste aus der TeambesprechungWer macht was bis wann, ohne dass jemand mitschreibt.Aufnahme im Team ankündigen. Auch intern gilt Einwilligung.
13Stellenanzeige für eine Bestattungsfachkraft entwerfenBei 46 Prozent der Betriebe mit Personalmangel ist das kein Nebenthema.Floskeln streichen. Wer echte Bewerbungen will, schreibt konkret über den Alltag.
14Entwürfe für Newsletter und Infoabend-EinladungenVorsorge, Tag der offenen Tür, Trauercafe. Der Erstentwurf steht in Minuten.Der Ton muss Ihrer sein. Ein glatter Werbetext fällt in dieser Branche auf.
15Telefonassistent für Zweitanrufe und NachtdienstKein Besetztzeichen mehr, wenn zwei Familien gleichzeitig anrufen. Die Suchanfragen dazu haben sich binnen eines Jahres vervielfacht.Im Sterbefall gehört ein Mensch ans Telefon. Der Assistent qualifiziert vor und verbindet, er berät nicht.
16Chatbot auf der Website für OrientierungsfragenWas ist im Sterbefall zuerst zu tun, welche Unterlagen werden gebraucht, was kostet was.Ab 2. August 2026 muss erkennbar sein, dass eine Maschine antwortet. Und er muss jederzeit an einen Menschen übergeben.
17Automatische Rückmeldung bei verpasstem AnrufWer die Mailbox erreicht, bekommt sofort eine Nachricht statt Stille. Angehörige rufen sonst den nächsten Betrieb an.Der Text darf nicht nach Werbung klingen. Eine Zeile, ein Rückrufversprechen, eine Uhrzeit.
18Ratgeber- und Leistungstexte für die WebsiteDie Themen, nach denen Angehörige suchen, endlich vollständig abgedeckt.Fachprüfung ist Pflicht. Falsche Fristen oder Grabarten kosten Vertrauen und im Zweifel mehr.
19Erzeugte Bilder für Website und BroschüreIllustrationen und Hintergründe ohne Stockfoto-Anmutung.Niemals Menschen zeigen, die es nicht gibt, und nie Räume, die nicht Ihre sind. Das fliegt auf.
20Antwortentwürfe auf Google-BewertungenJede Bewertung bekommt eine Antwort, auch in der Woche mit neun Sterbefällen.Vor dem Absenden lesen und persönlich machen. 25 Prozent der Angehörigen lesen genau diese Antworten.
21Terminvereinbarung für VorsorgegesprächeVorsorge ist planbar, anders als der Sterbefall. Genau dafür taugt ein Assistent.Klar trennen: Vorsorge über den Assistenten, Sterbefall direkt zum Menschen.
22Trauerrede vom Sprachmodell schreiben lassenScheinbar die größte Zeitersparnis überhaupt.Das Modell kennt die verstorbene Person nicht. Es kann nicht improvisieren, wenn jemand weint. Wird es bemerkt, ist der Ruf weg.
23Nachruf ohne Rücksprache erzeugenGeht schnell.Erfundene Details in einem Nachruf sind der schlimmste denkbare Fehler. Stichpunkte der Familie sind Pflicht, nicht Kür.
24Stimme oder Gesicht der verstorbenen Person nachbildenWird als Erinnerungsangebot verkauft.Ohne ausdrückliche Einwilligung zu Lebzeiten ist das eine Grenzüberschreitung. Fachleute warnen vor verzögerter Trauer und Abhängigkeit.
25Daten von Angehörigen in kostenlose Chatbots eingebenBequem.Lebende Angehörige sind von der Datenschutz-Grundverordnung voll geschützt. Kostenlose Dienste verarbeiten Eingaben oft weiter.
26Bewertungen erzeugen oder Angehörigen Textbausteine vorgebenKurzfristig bessere Sterne.Verstoß gegen die Plattformregeln und gegen das Wettbewerbsrecht. Und es liest sich wie erzeugt, weil es erzeugt ist.
27Trauergespräche automatisiert mitschneidenPerfekte Notizen.Ohne ausdrückliche Einwilligung aller Anwesenden rechtswidrig. Und im Trauergespräch fragt man so etwas nicht.
28Sterbefalldaten weitergeben, weil Verstorbene nicht geschützt sindWird in der Branche gemacht und teils bezahlt.Rechtlich heikler, als es klingt: Es gibt Landesrecht, das Persönlichkeitsrecht wirkt fort, und die mittrauernde Familie ist immer erkennbar mitbetroffen.